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Minderungsanspruch nutzen: Bei schlechtem Handynetz kann der Preis gesenkt werden

n-tv.de
15.04.2026 ()


Minderungsanspruch nutzen: Bei schlechtem Handynetz kann der Preis gesenkt werdenWer mit seinem Handyvertrag mächtig unzufrieden ist, der kann sich womöglich auf einen sogenannten Minderungsanspruch berufen. Na endlich, sagen Verbraucherschützer und - dämpfen die Erwartungen.
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